Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Graphlake GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Data Analytics, Datenplattform-Entwicklung und verwandte IT-Dienstleistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt automatisch spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, sofern die Nichtzahlung nicht von ihm zu vertreten ist.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

4. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.

5. Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung unterstützen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Verzögerungen, die durch eine nicht rechtzeitige oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Fristen entsprechend zu verlängern.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Software, Dokumentationen und Konzepte, unterliegen dem Urheberrecht. Die Rechte verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und frei von Rechts- und Sachmängeln sind.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb angemessener Frist unentgeltlich beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen) befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungsverpflichtungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander derartige Umstände unverzüglich mitzuteilen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

11. Kündigung

Zeitlich befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Zeitlich unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2025
Graphlake GmbH